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Energiesparverordnungen

Die Bundesregierung hat am 24.08.2022 zwei Energiesparverordnungen beschlossen, die auf dem Energiesicherheitsgesetz (§ 30 EnSiG) basieren. Die Verordnungen beinhalten Maßnahmen für die nächsten beiden Heizperioden.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt seit dem 01.09.2022 bis zum 15.04.2023 und betrifft beispielsweise die Außenbeleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern. Hier sind nur noch Sicherheits- und Notbeleuchtung erlaubt. Zudem soll die Raumtemperatur in Büros 19°C nicht überschreiten.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen gilt ab dem 01.10.2022 bis zum 30.09.2024. Sie sieht zum Beispiel vor, dass Gebäudeeigentümer:innen einen Heizungscheck für Gasheizungen durchführen lassen.
Die vollständigen Verordnungen finden sie hier verlinkt.

Diskussionspapier der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Für den Kulturgutschutz gibt es in Deutschland keine klar geregelten rechtlichen Grundlagen. Dieses von der Leopoldina herausgegebene Papier fasst die in Deutschland geltenden Rechte zusammen und gibt knapp einen Überblick über die verschiedenen Regelungen zur Gefahrenabwehr im Kulturbereich.

FAQ Notfallplan Gas des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Notfallplan Gas veröffentlicht. Im dem FAQ vom 23.06.2022 wird erklärt, was die verschiedenen Warnstufen bedeuten und welche Maßnahmen das Ministerium trifft.