Kulturfonds Energie
Startschuss für den Kulturfonds Energie des Bundes
Die Plattform wurde am 15. Februar 2023 freigeschaltet und ist ab sofort unter www.kulturfonds-energie.de erreichbar.
Um den Kulturbereich in der Energiekrise zu unterstützen, hat der Bund beschlossen, bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Kulturfonds soll die Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Daher werden die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Kofinanzierungsmittel für den Kulturfonds Energie zur Verfügung. Aus diesen Mitteln wird die Aufstockung der Fördermittel des Bundes – unter Berücksichtigung eines Einsparziels von 20 Prozent - auf 100 Prozent finanziert.
Das Wichtigste in Kürze:
-
Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende
-
Förderzeitraum: 01. Januar 2023 - 30. April 2024
-
Anträge müssen innerhalb von drei Monaten für das zurückliegende Quartal gestellt werden
-
Hier geht es direkt zur Plattform des Kulturfonds Energie des Bundes
-
Kulturveranstaltende finden hier eine Anleitung zur Antragstellung als PDF (Stand Mai 2023)
-
Bei Fragen wenden Sie sich an: Hotline: 0800 6645685 / E-Mail: service@kulturfonds-energie.de
-
Weitere Details finden Sie in den FAQ des Kulturfonds Energie
Aufnahme der Infoveranstaltung zum Kulturfonds Energie vom 14.06.2023
Inhaltsverzeichnis des Videos mit Zeitangaben:
00:00:00 bis 00:08:14 Begrüßung der Anwesenden
00:08:15 bis 00:42:03 Vorstellung des Kulturfonds Energie
00:42:04 bis 00:57:27 Hinweise zur Antragstellung
00:57:28 bis 01:32:23 Fragen & Antworten
Die Infosession ist eine Veranstaltung der Bundesländer in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat unter Teilnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien der Deutschen Bundesregierung (BKM Bund) und dem Deutschen Kulturrat. Durchgeführt wurde sie von Kreativ Kultur Berlin.
Grundlegende Informationen
Wie hoch ist das Fördervolumen?
Der Bund stellt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Mittel in Höhe von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro für Kultureinrichtungen zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind davon 750 Millionen Euro vorgesehen, für 2024 dann 250 Millionen Euro.
Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesmittel auf 100% aus Landesmitteln auf.
Wie lang ist der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024, dem Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kultureinrichtungen:
Gefördert werden Kultureinrichtungen, d.h. Orte – egal, ob öffentlich oder privat betrieben, an denen nach Art. 53 Ziff. 2 lit. a) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgt werden: Das sind Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen.
Hierzu zählen auch Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung im Sinne von Art. 53 Ziff. 2 e) AGVO zu ihren zentralen Aufgaben gehört: z. B. Jugendkunst- und Musikschulen, soziokulturelle Zentren, und Kulturzentren; erfasst sind Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung sowie Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch Vermittlungs- und Bildungsprogramme.
Antragsberechtigt sind die Träger bzw. Personen, die die Kultureinrichtungen wirtschaftlich verantwortlich betreiben.
-
Kulturveranstaltende:
Gefördert werden Kulturveranstaltende nach Art. 53 Ziff. 2 lit. d) AGVO: Gemeint sind Veranstaltende von Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche kulturelle Aktivitäten.
Antragsberechtigt sind Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.
Künstlerinnen und Künstler individuell sind nicht antragsberechtigt.
Was ist Gegenstand der Förderung?
Gefördert wir der Mehrbedarf der Energiekosten. Dies gilt für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Fernwärme sowie netzbezogenen Strom.
- Für Kultureinrichtungen gilt: Die förderfähigen Kosten einer Kultureinrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten für 80 % des historischen Verbrauchs (unter den Bedingungen der Preisbremsen) und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt.
- Für Kulturveranstaltende gilt: Die Förderung erfolgt über einen pauschalen Festbetrag, gestaffelt nach Saalgröße. Die genaue Staffelung finden Sie auf der Website www.kulturfonds-energie.de.
Kosten für leitungsungebundene Energieträger wie Öl und Holzpellets sind in der Förderung nicht vorgesehen. Falls Sie davon betroffen sind, bitte wir dennoch um eine Registrierung auf der Antragsplattform! Dort können Sie in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld Ihren Bedarf eintragen. Sollte sich zwischenzeitlich ein anderer Sachstand ergeben, werden Sie per Mail automatisch über die Antragsplattform benachrichtigt.
Wie hoch ist die Förderung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen?
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die vom Bund gewährte Förderung bis zu 100 Prozent auf.
Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Die Förderung kann nach erfolgreicher Registrierung auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de beantragt werden.
Wie gestaltet sich das Förderverfahren?
Der Kulturfonds Energie baut auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Wer hierfür bereits registriert ist, kann sich mit diesen Login-Daten auch auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de einloggen. Bei einer Neuregistrierung sind zunächst die Kontaktdaten eizutragen und die Zuordnung zu einer Kultureinrichtung bzw. Veranstaltungsart vorzunehmen. Zudem müssen die notwendigen Pflichtdokumente (z.B. Elster-Zertifikat) hochgeladen werden. Nach dem Login oder der Registrierung erhält man den Zugang zu einem digitalem Antragsverfahren.
Nach Eingabe der individuellen Verbrauchsdaten der Kultureinrichtung errechnet das System die Höhe der zu beantragenden Förderung automatisch mittels einer hinterlegten Formel. Bei Veranstaltungen ist die Kapazitätsgröße des Veranstaltungssaals Kriterium für die Höhe des Pauschalbetrags. Der Antrag durchläuft ein formales Bewilligungsverfahren, über dessen Schritte Sie automatisch per Mail unterrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Anträge müssen innerhalb von drei Monaten für das zurückliegende Quartal gestellt werden.
Die Förderung aus dem Kulturfonds Energie des Bundes wird rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und – je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mittel und in Anlehnung an das Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse – bis zum 30. April 2024 gewährt.
Die Förderung erfolgt in Abschnitten:
- Tranche: 1. Januar – 31. März 2023
- Tranche: 1. April – 30. Juni 2023
- Tranche: 1. Juli – 30. September 2023
- Tranche: 1. Oktober – 31. Dezember 2023
- Tranche: 1. Januar 2024 – 30. April 2024
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Auf www.kulturfonds-energie.de finden Sie alle Informationen rund um das Verfahren sowie permanent aktuell gehaltene FAQ. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die kostenlose Service-Hotline. Diese ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:30 Uhr erreichbar.
- Tel: 0800 6645685
- E-Mail: service@kulturfonds-energie.de